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Wirges GmbH
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E-Mail: kontakt@wirges.net Geschäftsführer:
Helmut Wirges
Amtsgericht Frankfurt
HRB Abt. 33529
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle eigene
Texte, ist der Herausgeber.
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Verbreitung erfolgt durch das Internet
und auszugsweise durch Printmedien in den einzelnen
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Olaf Windhäuser, Ralf Pfetzing, OMW-IT Consulting Ltd, 65929 Frankfurt
Entwurf und Gestaltung
Helmut Wirges, Wirges GmbH, 35759 Driedorf
Olaf Windhäuser, OMW-IT Consulting Ltd, 65929 Frankfurt
Provider
CHC IT-Solution, 34119 Kassel
www.chc-online.de
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gekündigt werden. Zahlungsverzug und grobe
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Kündigung, Störung, Unterbrechung
Der Auftraggeber kann vom Vertrag nicht zurücktreten,
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Inbetriebnahme aus Gründen, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, nicht stattfinden, so berührt das seine
Auftraggeberpflichten nicht. Wenn durch höhere Gewalt
oder Einwirkungen, die keiner der Vertragspartner zu
vertreten hat, Schäden entstehen, die eine
Inbetriebnahme unmöglich machen oder den in Gang
befindlichen Betrieb unterbrechen oder Auswirkungen auf
Dritte verursachen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch
auf Schadensersatz oder Minderung. Ist dies vom Verlag zu
vertreten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
vorliegen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Gutschrift
des Anzeigenpreises bzw. der Miete entsprechend der
verkürzten Zeit. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Ist der Verlag unverschuldet verhindert,
den Vertrag zu erfüllen, so kann er nicht
schadenersatzpflichtig gemacht werden. Verzögerung bei
der Vertragserfüllung des Vertrages führen nicht zu
Vertragsauflösungsrechten des Auftraggebers. Vielmehr
ist zunächst die Setzung einer angemessenen Nachfrist
erforderlich. Entstehende Kosten sind durch den
Auftraggeber zu tragen.
Teilnichtigkeit
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt
diejenige zulässige Regelung, die dem mit der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Schriftform
Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen
der Schriftform. Bis zur vollständigen Bezahlung der
Rechnung des Verlages bleiben die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Verlages für den Auftraggeber
verbindlich.
Anzuwendendes Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der beiden Parteien
gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern dieser vereinbart werden kann, ist der
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Rechtsstreitigkeiten sowie der Erfüllungsort
Frankfurt/Main.
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